Chronologie zur Gesetzgebung zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser
1970 - 14. November, Paris
Die UNESCO verabschiedet das 'UNESCO Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut', welches zunächst nicht von der Bundesregierung ratifiziert wird.
1992 - 16. Januar, Valetta
Der Europarat verabschiedet das 'Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes' mit der Zielsetzung, den bestmöglichen Schutz des archäologischen Kulturgutes durch die Zusammenarbeit zwischen Archäologen sowie Städte- und Raumplanern zu gewährleisten (oft einfach „Vertrag von La Valetta“ genannt). Auch das unter Wasser liegende Kulturerbe wird berücksichtigt. Dieser Gesetzentwurf wird am 22.1.2003 von der Bundesrepublik ratifiziert und ist seit dem 23.7.2003 in Kraft. Weitere Informationen >
1995 - 24. Juni, Rom
Da sich o.a. UNESCO-Übereinkommen nur auf die zwischenstaatliche, nicht aber auf die privatrechtliche Ebene bezieht, wurde das Internationale Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) mit der Erarbeitung der 'UNIDROIT-Konvention zu gestohlenen oder illegal ausgeführten Kulturgütern' beauftragt. Dieses Übereinkommen wurde bis heute nicht von der Bundesregierung ratifiziert. Zum Gesetzentwurf >
1997 - 19. März, Bonn
1999 - 18.-21. Februar, Sassnitz
Die Teilnehmer des Internationalen Kongresses für Unterwasserarchäologie (IKUWA 1), der von der DEGUWA initiiert worden war, erarbeiten eine Resolution zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser, die der UNESCO vorgelegt wird. Zum Artikel >
Die Podiumsdiskussion, die dieser Resolution zugrundeliegt, ist in dem IKUWA-1 Konferenzband Schutz des Kulturerbes unter Wasser erschienen. Zur Publikation >
2000 - März, Berlin
Deutschland hat die 'UNIDROIT Konvention zu gestohlenen oder illegal ausgeführten Kulturgütern' wieder nicht unterzeichnet! Zum Artikel >
2001 - 2. November, Paris
Die 'UNESCO-Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser' wird bei 87 Für-, 4 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen angenommen. Deutschland enthält sich.
Zur Zusammenfassung > | Zum Gesetzentwurf >
2006 – 15. Februar, Berlin
Die Bundesregierung ratifiziert endlich einen Gesetzentwurf zum 1970er 'UNESCO Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut'.
Bezeichnenderweise wird in der Pressemitteilung der Bundesregierung das späte Datum der Ratifizierung v.A. mit der Befürchtung begründet, dass "Wettbewerbsnachteile für den deutschen Kunstmarkt" entstehen könnten. Zum Gesetzentwurf >
Die Übernahme des Gesetzes seitens der Bundesregierung hat allerdings noch einen Haken. Das Gesetz ist im Vergleich zu der UNESCO-Fassung stark verwässert: Archäologische Artefakte, die nicht vom deutschen Bundesanzeiger erfasst sind - also z.B. gerade jene Funde, die aus illegalen Raubgrabungen stammen - erfahren keinen Kulturgüterschutz. Damit ist weiteren Räubereien und dem Schwarzhandel Tor und Tür geöffnet. Seitens namhafter deutscher Archäologen formiert sich vehementer, aber bis heute erfolgloser Widerstand.
2006 - 27. April, Erlangen
Die DEGUWA schließt sich o. a. Protest an und appelliert an die Mitglieder des Ausschusses für Kultur & Medien des Deutschen Bundestags: "(...) ein solches Gesetz ist einer Kulturnation unwürdig! Die DEGUWA fordert auf das Nachdrücklichste, den Gesetzentwurf dahingehend zu ändern, dass grundsätzlich alle archäologischen und kulturhistorische Funde - bekannte wie unbekannte - im Boden und in Meeren, Seen und Flüssen geschützt sind (...)". Zum Protestschreiben >
2006 - Mai-Juli, Berlin
Stellungnahmen von Bundestagsabgeordneten zu o.g. Protestschreiben von Prof. Dr. Christoph Börker:
Antwort von Monika Griefahn MdB (SPD)
Antwort von Wolfgang Börnsen MdB (CDU)
Antwort von Wolfgang Thierse MdB (SPD)
Die DEGUWA schreibt sich auf die Fahnen, die Politiker dazu zu bewegen, daß auch Deutschland die Konvention ratifiziert. Beim Kongress IN POSEIDONS REICH XIII wird die „Hamburger Erklärung“ verabschiedet“. Die Erklärung geht Entscheidungsträgern und Politikern aller Parteien zu mit der Bitte, ihren Einfluß entsprechend geltend zu machen.
a) der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.“
(Stand: 11. Februar 2013)
Das Unterwasser-Kulturerbe ist weltweit gefährdet. Lesen Sie dazu die neueste ICOMOS Publikation: