Ethik und Gesetz
Bis heute werden Abenteuerlust und Schatztauchermentalität durch reißerische Filme und sensationsheischende Artikel geweckt, ohne Hinweis auf deren fatale Folgen für die archäologische Wissenschaft und das kulturelle Erbe. Werden die Objekte jedoch geborgen, dann der Luft ausgesetzt und nicht sogleich fachmännisch konserviert, beginnt schnell ein Verfallsprozess, der unumkehrbar ist. Selbst Artefakte, die sich scheinbar in einem sehr guten Zustand befinden, können sehr zerbrechlich sein, insbesondere wasserhaltige hölzerne Objekte. Daher ist es die beste Praxis, jegliche Gegenstände unberührt - in situ - zu belassen. Außerdem sind nur Fachleute in der Lage, die Komplexität einer Fundstellensituation als wissenschaftliche Quelle zu erkennen und deren Aussagen zu deuten.
Das kulturelle Erbe unter Wasser gehört der ganzen Menschheit. Unterwasserfunde sind kein Privatbesitz! Das regelt die UNESCO-Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser, der inzwischen viele Länder weltweit beigetreten sind. Diese Konvention schützt zusammen mit den nationalen Gesetzgebungen das Kulturerbe juristisch und zum Teil recht professionell auftretende Schatzsucherfirmen können vor Gericht gezogen werden, was auch zunehmend geschieht. Aber Gesetze allein sind zu wenig: die Idee des allen gemeinsamen Kulturerbes muss mit Leben gefüllt werden. Gerade die Sporttaucher sind hier gefordert, indem sie zum einen den eigenen natürlichen Jagdeifer kontrollieren und keine archäologischen Souvenirs von ihren Tauchgängen mitbringen und zum anderen auf ihre Buddies einwirken, sich ebenso zu verhalten. Das korrekte Verhalten muss in Fleisch und Blut übergehen: nur anschauen, fotografieren, Fundplatz melden.
In Deutschland ist die Rechtslage, die das kulturelle Erbe unter Wasser betrifft, durch die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer geregelt. Diese stimmen im Wesentlichen dahingehend überein, dass unterwasserarchäologische Fundstellen Bodendenkmäler sind, d.h. dass Unterwassersurveys und -grabungen wie solche an Land spezieller Genehmigungen bedürfen. Genehmigungspflichtig durch die Denkmalschutzbehörden sind allgemein alle taucherischen Aktivitäten mit dem Ziel, nach Bodendenkmälern unter Wasser zu graben, solche zu bergen oder auch nur danach zu suchen. Das einfache Besichtigen ohne archäologische Aktivitäten ist durchaus möglich, denn in einigen Bundesländern gibt es geführte Tauchtouren zu Schiffwracks. Diese werden von Tauchbasen durchgeführt, die die Genehmigung dazu vom jeweiligen Denkmalsamt besitzen. Damit ist der interessierte Sporttaucher auf der sicheren Seite.
Stand: 12.2.2013