Fundmeldung
Erkennt der Sporttaucher Denkmale unter Wasser, ist er laut Gesetz dazu verpflichtet, Fundort und Zustand des Objektes unverändert zu lassen und die zuständigen Behörde für Archäologische Denkmalpflege umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Ihm bekannte Fundstellen sollte der Taucher auch dadurch schützen, dass er diese nach Meldung an die Behörden nicht publik macht.
Adressen der Ämter für Archäologische Denkmalpflege >
Stand: 12.2.2013
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Stand: 12.2.2013