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Gemeinsam für unser Kulturerbe

Das Engagement für den Schutz kulturellen Erbes unter Wasser kann nicht an den eigenen Landesgrenzen aufhören. Mindestens 3 Mio. Schiffswracks und unzählige Siedlungsreste, die die Geschichte der Naturaneignung durch den Menschen und die daraus resultierenden gesellschaftlichen Prozesse widerspiegeln, liegen in den Weltmeeren. Handelsbeziehungen, politische Interessen und Auseinandersetzungen, das Leben auf Schiffen und die Entwicklung des Schiffsbaus sind darin abzulesen.
Der Erhalt dieser Hinterlassenschaften ist gefährdet durch Verkehrs- und Tourismus- projekte, Öl- und Gasförderung, Offshore-Windkraftanlagen, Kies- und Sandgewinnung sowie kommerzielle Schatzsucher. Außerhalb der 12-Meilen-Zone können die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer nicht mehr greifen und schon in dem 200 Seemeilen-Raum vor den Küsten, der „Ausschließlichen Wirtschaftszone“ (AWZ), ist der Schutz nicht mehr gewährleistet.
Seit ihrer Gründung unterstützt die DEGUWA die Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaften (EU und UNESCO) das kulturelle Erbe unter Wasser auf völkerrechtlicher Ebene zu schützen und zu bewahren. Im Jahr 2001 verabschiedete die UNESCO die „Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser“, die 2009 nach Ratifizierung durch 20 Mitgliedstaaten in Kraft trat.
Deutschland hat die Konvention bis heute nicht unterzeichnet.
Die DEGUWA setzt sich dafür ein, dass Deutschland als Kulturnation endlich seine Rolle zum Schutz des kulturellen Erbes in den Weltmeeren wahrnehmen soll. Für dieses Anliegen initiierte die DEGUWA eine bundesweite Aufklärungskampagne mit einer Unterschriften- sammlung für eine Petition an den Deutschen Bundestag. Mit Erfolg: Die Petition wurde von dem Petitionsausschuss im Sommer 2010 angenommen.
Im Jahr 2011 akkreditierte die „Konferenz der Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention 2001“ die DEGUWA als Kooperationspartner der Nichtregierungsorganisationen (NGO), die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der Konvention ausüben.
 
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